Lockerungen ab 28. Mai 2021

Der 7-Tage-Inzidenzwerte ist in unserem Landkreis seit dem 22. Mai unter 50 und fällt stetig. Das Landratsamt Ansbach hat daher heute (27. Mai 2021) viele Erleichterungen und Lockerungen bekanntgemacht, die ab Freitag den 28. Mai u.a. in Rothenburg ob der Tauber gelten. Darunter fällt beispielsweise das Wegfallen der Testpflicht für den Besuch der Außengastronomie, von Freibädern, Fitnessstudios, Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos, touristischen Angeboten sowie Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien.

Im Detail heißt es für …

  •  die Außengastronomie:

Seit dem 19. Mai 2021 ist die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung … inkl. Testnachweis zugelassen. … „Die vorherige Terminbuchung, Kontaktdokumentation und Testpflicht in der Außengastronomie entfällt ab 28. Mai 2021.“

 

  • Geschäfte des Einzelhandels

„Ab 28. Mai 2021 können Ladengeschäfte des Einzelhandels ohne Terminvereinbarung und ohne Erhebung der Kontaktdaten besucht werden.“

Zutrittsbeschränkungen: Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden darf ab 28. Mai ein Kunde je 10 m2 (!)  für die ersten 800 m2 der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 m2 für den 800 m2 übersteigenden Teil der Verkaufsfläche“ sein. Quelle: Landratsamt Ansbach / 27.05.2021.

 


Die Allgemeinverfügung und weitere Informationen über die über die weiteren Öffnungsschritte finden Sie hier: https://www.landkreis-ansbach.de/Corona/


 

Aktuelle Hinweisschilder für den Eingangsbereich

Hinweisschilder mit den ab 28. Mai gültigen Zutrittsregeln können bei Bedarf in unserer Geschäftsstelle abgeholt/ bestellt werden.

  • FFP2-Maskenpflicht
  • Abstandwahren
  • Hände desinfizieren

Wir wünschen Ihnen allen, dass sich der Trend der sinkenden Inzidenzwerte fortsetzt, alle umsichtig bleiben und sich das Wetter schon bald von seiner sonnigsten und freundlichsten Seite zeigt.

 

Ihr Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber