Stadtfest Stadtmosphäre 2024
Zum Rothenburger Frühlingsfest Stadtmosphäre ist ein Flohmarkt (Von Privat an Privat) geplant.
Termin: Sonntag 28. April 2024
Verkauf: 11 – 18 Uhr
Ort: Vorm Würzburger Tor
Veranstalter: Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V.
Standplatzreservierung bis 08. April 2024
Standgebühr: 5,- Euro je lfdm. Verkaufsfront + 10 EURO Kaution.
Ob der Privatflohmarkt zur Stadtmosphäre 2024 stattfindet, ist abhängig, von den zum Veranstaltungstermin gültigen und seitens der Politik vorgegebenen Verordnungen für Veranstaltungen dieser Art. Änderungen jeglicher Art bleiben daher vorbehalten. Bitte die Hinweise auf unserer Website beachten!
Standplatz direkt reservieren – einfach Nachricht mit diesem Kontaktformular senden:
FAQs Privatflohmarkt
Die FAQ für Verkäufer und Käufer rund um den Flohmarkt, sowie Infos zur Anmeldung von Verkaufsständen gibt es hier auf einen Blick:
Wo genau befindet sich das Flohmarktgelände?
Das Flohmarktgelände befindet sich an der Kreuzung: Vorm Würzburger Tor/ Würzburger Strasse entlang des Fußwegs an der Wiese am Brunnen in Sichtachse zum Haus „Mittermeiers Alter EGO“. Auf der anderen Straßenseite befindet sich Baumarkt BayWa.
Marktzeiten Auf und Abbau
Marktzeit: Sonntag, 28.4.2024 von 11 bis 18 Uhr. (Änderung vorbehalten)
Aufbau: Der Aufbau der Stände und ggf. auch die Bestückung mit Ware ist am Sonntag-Morgen ab 9.00 Uhr möglich. Ein Verkauf im Vorfeld der Marktzeit ist jedoch nicht erlaubt. Verkaufsbeginn ist 11 Uhr.
Das Befahren der Flohmarktfläche mit dem Auto ist nicht gestattet. Für das Be- und Entladen während der Auf- und Abbauzeiten ist in unmittelbarer Nähe des Flohmarktes eine Ladezone eingerichtet. Teilnehmer können sich spätestens eine Woche vor der Veranstaltung online auf der Webseite stadtmarketing-rothenburg.de über die geltenden An- und Abfahrtsbedingungen informieren.
Abbau: Die Verkaufsstände sind mit Ende der Marktzeit zügig zu räumen.
Platzreservierung
Die Standplätze müssen bis zum 14. April 2024 vorab reserviert und mit Überweisung per Vorkasse bezahlt werden.
Das Anmeldeformular kann per Post, E-Mail, Fax an den Veranstalter „Stadtmarketing Rothenburg e.V.“ gesendet oder persönlich in der Geschäftsstelle in der Paradeisgasse 1 (auch Einwurf Briefkasten möglich) abgegeben werden.
Die Bankdaten für die Überweisung erhaltet ihr zusammen mit der Reservierungsbestätigung.
Die Anzahl der zu vergebenen Plätze ist begrenzt. Die Vergabe/ Platzzuweisung erfolgt in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs, durch den Veranstalter solange bis alle Stände vergeben sind.
Absage, Stornierung, Nichterscheinen
Nichterscheinen: Am Veranstaltungstag müssen die Plätze bis 10.30 Uhr besetzt sein, sonst verfallen der Standplatz und die gezahlte Standgebühr und der Platz kann an andere Interessenten weitergegeben werden.
Stornierung einer Standanmeldung:
… bis 1 Woche vor dem Markt erstatten wir 50% der Standgebühr zurück.
… ab 1 Woche vor dem Markt egal aus welchem Grund, verfällt die Standgebühr in voller Höhe.
Die Stornierung muss schriftlich per Fax, E-Mail oder Brief erfolgen.
Absage oder Abbruch der Veranstaltung: Bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter werden die bereits bezahlten Standgebühren zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche (z.B. Anfahrt / Übernachtung) sind ausgeschlossen. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt (Sturm, Hagel, Überschwemmung) oder zur Sicherheit der Teilnehmer erfolgt keine Erstattung der Standgebühren.
Wie groß ist ein Standplatz?
In der Regel haben die Standplätze eine Verkaufsfront von 4 Metern Länge und eine max. Tiefe von 3 Metern.
Ist der Boden des Standplatzes trocken?
Da sich die Standflächen auf einer Rasenfläche befinden, werden die Plätze durch den Veranstalter mit Gewebeplane (3 x 4 m) zum Schutz vor Boden-Feuchte belegt, Während der Flohmarktzeit muss man selbst für einen trockenen Stand sorgen. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Obacht: es könnte Rutschgefahr bestehen.
Für die Bodenplane & ggf. erforderliche Platzreinigung nach Ende des Flohmarkts erhebt der Veranstalter eine kleine Kaution. Diese wird bei ordnungsgerechtem Verlassen des Standplatzes in bar wieder zurück bezahlt. Siehe auch Standgebühren.
Standgebühren?
Der Grundpreis beträgt 5,- Euro je lfdm. Verkaufsfront. Berechnet wird die Frontlänge des Standes in Metern. Bei Eck-/Randplätzen werden im rechten Winkel aufgestellte Tische in der gesamten Länge berechnet. Die Länge der Verkaufsfront ist im Anmeldebogen anzugeben. Stellt der Marktleiter vor Ort eine spätere Standerweiterung fest, zählt die vom Marktleiter vor Ort gesichtete Fläche. Daher ist der Marktleiter auch berechtigt eine Nachzahlung zu fordern. Der Differenzbetrag ist direkt vor Ort in bar an den Marktleiter zu zahlen.
Zusätzlich zur Standgebühr wird eine Stand-Kaution in Höhe von 10,- Euro erhoben.
Wofür ist die Kaution?
Die Standplätze werden durch den Veranstalter mit Gewebeplane (3 x 4 m) zum Schutz vor Boden-Feuchte für die Standbetreiber ausgestattet. Für die Bodenplane & ggf. erforderliche Platzreinigung nach Ende des Flohmarkts erhebt der Veranstalter eine kleine Kaution. Diese wird bei ordnungsgerechtem Verlassen des Standplatzes in bar wieder zurück bezahlt. Die Auszahlung der Kaution erfolgt ausschließlich vor Ort am Standplatz durch den Marktleiter gegen Vorlage des Platzausweises in bar. Bei Verlassen des Standplatzes ohne Kontaktaufnahme mit dem Marktleiter erlischt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung der Kaution.
Wie kann ich die Standgebühr bezahlen?
Die Gebühr ist im Voraus an den Veranstalter zu zahlen. Man kann sie entweder per Überweisung (Bankverbindung s. Anmeldeformular) oder bar in der Geschäftsstelle (Paradeisgasse 1) zahlen. Erst nach Zahlung der Gebühr gilt die Reservierung als bestätigt und der Standbetreiber erhält einen Standausweis. Der Standausweis ist während des Flohmarktes auf Nachfrage vorzuzeigen.
Präsentation der Ware: Standausstattung/-gestaltung
Fahrzeuge sind aus dem Marktbereich zu entfernen. Grundsätzlich soll nicht vom Boden verkauft werden. Pavillons, Tische, Kleiderständer, Stühle usw. werden vom Veranstalter nicht zur Verfügung gestellt.
Gemeinnützige Organisationen
… können nach vorheriger Anmeldung gegen eine reduzierte Standgebühr ausstellen.
Was darf verkauft werden?
Es dürfen alle Waren angeboten werden… „die in einem Haushalt üblich sind oder sich im Laufe der Zeit zuhause angesammelt haben…“ wie z.B. Trödel/ Krempel, Textilien, Bücher/ Tonträger, Hausrat, Schmuck, Spielzeug, Sammlerartikel, Kleinmöbel, Antiquitäten, Briefmarken & Münzen. und auch selbsthergestellte Handwerks- bzw. Hobbykunst.
Was darf nicht verkauft werden?
Untersagt sind:
- Neuwaren, Großmöbel, Kraftfahrzeuge oder Kfz-Teile
- Lebensmittel, Tiere, Pflanzen
- Kriegsspielzeug, Waffen, Munition
- Gewaltverherrlichende oder pornographische Schriften und Filme
- Waren aller Art, die im Auftrag Dritter veräußert oder zum Weiterverkauf erworben werden
Für alle durch Nichtbeachtung verschuldeten Nachteile, wie die Verhängung von Bußgeldern und/oder Strafen, sowie daraus resultierende Schäden jeglicher Art, haftet der Standbetreiber allein und stellt den Veranstalter von jeglicher Haftung frei.
Gibt es ein Mindestalter für Verkäufer?
Personen unter 18 Jahren, dürfen Waren nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen mit eigenem angrenzendem Stand anbieten und verkaufen. Eine Standplatzreservierung nur für einen „Kinderdeckenverkauf“ ist nicht möglich.
Darf ich aus dem Auto heraus verkaufen?
Nein, auf der gesamten Flohmarktfläche dürfen nach Vorgabe der Flohmarkt-Verordnung keine Fahrzeuge abgestellt werden.
Wo kann ich parken?
Fahrzeuge können auf den öffentlichen Großraumparkplätzen vor der Stadtmauer abgestellt werden. Gebührenpflichtig täglich von 9.00 – 18.00 Uhr/ Preis Tagesbesucher-Parkplätze z.B. Tagesticket 5,50 €/ PKW oder 1,10 €/Std.. Mit der Rothenburg-PLUS-Karte sind die ersten 2 Std. auf den öffentlichen Großraumparkplätzen kostenfrei.
Toiletten
Öffentliche und kostenfreie Toiletten befinden sich u.a. am Galgentor (a. Würzburger Tor), Rödertor, Klingentor, Grünen Markt, zwischen Rathaus und St. Jakob und am Schrannenplatz (Nördliche Altstadt).
Zuwiderhandlung durch den Aussteller
Bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmung der Marktordnung erfolgt Platzverweis und es fällt eine Geldstrafe in Höhe von 50 EURO an, die direkt vor Ort an den Marktleiter in bar zu entrichten ist. In Folge hat der Aussteller den Standplatz zu räumen und muss das Gelände unverzüglich verlassen. Für die Platzräumung ist es während der Marktzeit nicht gestattet, das Flohmarktgelände mit einem Auto zu befahren.
Haftung
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- oder Körperschäden jeglicher Art. Absagen oder Verschiebungen des Flohmarktes berechtigen nicht zum Schadenersatz.
Marktordnung
Die Marktordnung für den Privatflohmarkt Würzburger Tor ist Vertragsbestandteil zwischen Veranstalter und Aussteller. Sie beinhaltet wichtige Regeln an die sich jeder Aussteller halten muss. Mit Standanmeldung und/ oder Betreten des Veranstaltungsgeländes werden diese Teilnahmebedingungen automatisch anerkannt.
Die Standplätze werden durch den Veranstalter mit Gewebeplane (3 x 4 m) zum Schutz vor Boden-Feuchte für die Standbetreiber ausgestattet. Für die Bodenplane & ggf. erforderliche Platzreinigung nach Ende des Flohmarkts erhebt der Veranstalter eine kleine Kaution. Diese wird bei ordnungsgerechtem Verlassen des Standplatzes in bar wieder zurück bezahlt. Die Auszahlung der Kaution erfolgt ausschließlich vor Ort am Standplatz durch den Marktleiter gegen Vorlage des Platzausweises in bar. Bei Verlassen des Standplatzes ohne Kontaktaufnahme mit dem Marktleiter erlischt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung der Kaution.
Die Standplätze werden durch den Veranstalter mit Gewebeplane (3 x 4 m) zum Schutz vor Boden-Feuchte für die Standbetreiber ausgestattet. Für die Bodenplane & ggf. erforderliche Platzreinigung nach Ende des Flohmarkts erhebt der Veranstalter eine kleine Kaution. Diese wird bei ordnungsgerechtem Verlassen des Standplatzes in bar wieder zurück bezahlt. Die Auszahlung der Kaution erfolgt ausschließlich vor Ort am Standplatz durch den Marktleiter gegen Vorlage des Platzausweises in bar. Bei Verlassen des Standplatzes ohne Kontaktaufnahme mit dem Marktleiter erlischt jeglicher Anspruch auf Rückerstattung der Kaution.