Standort Rothenburg
Die historische Altstadt Rothenburgs hat besondere Qualitäten, die weltweit sehr geschätzt werden. Um das historische Stadtbild zu erhalten, gelten daher für den Bereich der Altstadt verschiedene Qualitätsanforderungen und strenge Regeln.
Zum Beispiel für die
- Warenpräsentation auf öffentlichen Flächen vor dem Geschäft
- für die Werbeanlagen am Geschäft wie z.B. Firmenschilder
- für die Gestaltung der Außenbewirtschaftung bei Gastronomiebetrieben
Für die Gestaltung der Außendarstellung im Gebiet der Altstadt sind folgende Satzungen der Großen Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber maßgeblich:
- Altstadtwerbeanlagensatzung
- Sondernutzungssatzung
- Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung
- Baugestaltungssatzung
Für die Nutzung von öffentlichen Flächen ist grundsätzlich eine Erlaubnis der Stadt Rothenburg ob der Tauber einzuholen.
Wir empfehlen, mit den zuständigen Ansprechpartnern frühzeitig Kontakt aufzunehmen.
Diese und alle weiteren Satzungen finden Sie im Internet unter
rothenburg.de/rathaus/satzungen
Wichtiges in Kürze:
Regelungen über Sondernutzungen und Werbeanlagen auch in diesem Flyer der Großen Kreisstadt Rothenburg ob der Tauber!
Im Überblick
Ansprechpartner Stadtverwaltung
Fragen zu folgenden Stichworten:
- Außenbewirtschaftung,
- Bestuhlung,
- Sonnenschirme,
- Bepflanzung
- Warenpräsentation
- Werbeständer
beantwortet:
Ordnungsamt
Stadt Rothenburg ob der Tauber
Grüner Markt 1
Tel: 09861 404 – 200
Mail: ordnungsamt@rothenburg.de
Fragen zu u.a. folgenden Stichworten:
- Werbeanlagen
- Firmenschild
- Fassade
- Fensterflächen
- Schaufenster
- Beleuchtung
- Markisen
beantwortet:
Bauamt
Stadt Rothenburg ob der Tauber
Grüner Markt 1
Tel: 09861 404 – 421
Mail: stadtbauamt@rothenburg.de
Für Existenzgründer und geplante Geschäftsansiedlungen sind auch folgende Satzungen interessant:
- Fremdenverkehrsbeitragssatzung
- Parkgebührenverordnung